
Nach dem Beschluss des Schweizer Bundesrates vom 1. März 2018 gilt für die Dauer der Fussballweltmeisterschaft die nachfolgende Ausnahmeregelung.
1. An offiziellen Spieltagen ist nach dem Schlusspfiff einer Partie bis morgens um 5 Uhr die Benützung sämtlicher Strassen ausschliesslich mit einer Autokorso-Vignette der entsprechenden Siegernation zulässig.
2. Die Autokorso-Vignette kostet 100 CHF und ist an den meisten Post- sowie Tankstellen gegen Vorweisung des Reisepasses oder der Identitätskarte erhältlich. Die Autokorso-Vignette ist für sämtliche Nationalitäten lieferbar, welche mindestens 0,5 Promille der Schweizer Wohnbevölkerung ausmachen. Doppelbürger sind zum Bezug von maximal zwei Vignetten berechtigt.
3. Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe aufgeklebt werden und hat mit der restlichen Fanbeflaggung des Motorfahrzeuges übereinzustimmen. Das korrekte Anbringen der Autokorso-Vignette entbindet den Verkehrsteilnehmer nach einem Sieg der eigenen Mannschaft nicht von der Pflicht, durch rhythmische Hupsignale und mit ungesichert aus den Fenstern ragenden, fahnenschwingenden Passagieren auf sich aufmerksam zu machen.
4. Zuwiderhandlungen gegen diesen Erlass werden mit Führerausweisentzug, Landesverweis oder einem Final-Logenplatz neben Donald J. Trump an der WM 2026 geahndet.